Ein Ermittlungsrichter hat am 13. Februar 2008 auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II einen Haftbefehl gegen die S-Bahn-Schläger von Tutzing erlassen. Die Bundespolizei verhaftete unmittelbar danach die zwei Beschuldigten (19 bzw. 21 Jahre) wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Sie hatten am Montagnachmittag eine Gruppe Jugendlicher in der S6 in Tutzing angepöbelt und einem 48-jährigen Mann, der dazwischen ging, mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen.
Die Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Strafgesetzbuch sieht bei diesem Delikt einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.
